§ 1. Allgemeines - Geltungsbereich
Vertragsschluss
a.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Besteller und world of
innovation Jernoiu e.K., sind die nachstehenden Geschäftsbedingungen
ausschließlich maßgebend, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Diese gelten auch
für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn
sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
b.
Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts-
bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
c.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender
Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos
ausführen.
d.
Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung
oder Lieferung der Waren zustande.
Ihre konkreten Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht
per Internet abrufbar.
§ 2 - Angebot und Vertragsschluss
a.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen
und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit
unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das
Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
Wir sind berechtigt, auf die Schriftform zu verzichten.
b.
Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden
zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über
den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
c.
Die Angaben, die in dem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung
beigefügten Unterlagen wie Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen
gemacht sind, auch Farbangaben, sind nur dann verbindlich, wenn
sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet und zugesichert sind. Änderung des Inhalts, des
Designs, der Werkstoffwahl und der Fabrikation behalten wir uns
im Rahmen der Produktfortentwicklung vor.
d.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen
behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen
Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir haben
ausdrücklich eingewilligt.
e.
Die von uns benutzten Siebe, Druck- und Ätzschablonen werden
dem Besteller nach Aufwand in Rechnung gestellt. Wir sind nicht
verpflichtet, diese aufzuheben, zu einem späteren Zeitpunkt
wieder zu benutzen oder sie dem Kunden zur Verfügung zu stellen.
Wir sind berechtigt, diese nach Gebrauch zu vernichten.
f.
Die Verantwortung für die Richtigkeit und Qualität angelieferter
Filme, Vorlagen oder Daten trifft ausschließlich den Besteller.
Wir sind bei Zweifeln über die Richtigkeit oder Qualität
berechtigt aber nicht verpflichtet, auf Kosten des Bestellers Andruckmuster
zu erstellen. Notwendige graphische Nachbearbeitungen werden dem
Besteller gesondert in Rechnung gestellt.
g.
Macht der Besteller keine präzise Angabe über die Platzierung
der Werbeanbringung oder ist uns die vorgegebene Platzierung aus
technischen Gründen nicht möglich, erfolgt die Werbeanbringung
an einer für uns technisch geeigneten Stelle.
h.
Wir sind berechtigt, Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % vorzunehmen.
Der Besteller ist zur Abnahme der Mehr- oder Minderlieferung verpflichtet.
Der Kaufpreis erhöht oder vermindert sich im Verhältnis
zu der erbrachten Mehr- oder Minderleistung.
i.
Der Besteller haftet uns dafür, dass die von ihm vorgelegten
Ausführungszeichnungen keine Schutzrechte Dritter verletzen.
Eine Überprüfungspflicht besteht für uns nicht. Im
Fall eines Regresses ist der Besteller verpflichtet, uns von sämtlichen
Ansprüchen Dritter freizustellen.
§ 4 - Preise und Zahlungsbedingungen
a.
Unsere Preise verstehen sich, soweit sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, netto "ab Werk" und schließen
Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und Zoll nicht ein. Verpackung
und Transport werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
b.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern,
wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere
aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen,
eintreten.
c.
Die Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen;
sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung
in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
d.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
e.
Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt der Ware. Ein
Anspruch auf Skonto besteht nicht.
f.
Überschreitet der Besteller die Zahlungsfristen, sind wir berechtigt,
Zinsen von 3 % über dem Basiszins p.a. ab Fälligkeit der
Forderung zu berechnen, ohne dass es des Verzuges des Bestellers
bedarf, bei Verzug des Bestellers statt dessen auch die uns belasteten
Kreditzinsen.
g.
Bei Überschreiten einer Zahlungsfrist des Bestellers oder bei
Zahlungseinstellung werden alle Forderungen sofort fällig.
h.
Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Diskont,
Steuern und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.
i.
Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung,
auch wenn Mängel- oder Gegenansprüche geltend gemacht
werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt wurden, unstreitig oder von uns anerkannt worden sind.
§ 5 - Lieferzeit
a.
Liefertermine oder -fristen sind grundsätzlich unverbindlich.
Verbindliche Liefertermine oder -fristen bedürfen unserer besonderen
schriftlichen und ausdrücklichen Bestätigung. In diesem
Fall beginnt die Frist mit Absendung der Auftragsbestätigung.
b.
Die Einhaltung der von uns bestätigten Lieferzeit setzt voraus,
dass der Besteller alle Druckvorlagen (Druckmuster, Filme, Druckdateien,
E-Mails u.ä.) termingerecht zur Verfügung gestellt hat,
sowie Druckfreigaben und Einwilligungen in Ausführungsvorlagen
rechtzeitig erteilt. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit
wird hinausgeschoben bis zur Abklärung aller technischen Fragen.
c.
Wird nach Auftragsbestätigung vom Besteller eine Änderung
des Auftrages verlangt und stimmen wir dieser zu, sind wir berechtigt,
eine neue Lieferzeit festzulegen. Diese erlangt Gültigkeit
mit Bestätigung der Änderung.
d.
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Nichterfüllung
oder verspäteter Erfüllung sowie das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass sie
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen; im Übrigen
ist die Schadensersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens
begrenzt.
e.
Die Haftungsbegrenzungen gemäß Abs. (d) gelten nicht,
sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde.
f.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten,
so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch
die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller
über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
g.
Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
h.
Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung von Laufzeit, Fertigungslosgrößen
und Abnahmeterminen können wir spätestens drei Monate
nach Auftragsbestätigung eine verbindliche Festlegung hierüber
verlangen. Kommt der Besteller diesemVerlangen nicht innerhalb von
drei Wochen nach, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer zweiwöchigen
Nachfrist die gesamte Ware zu fertigen und zu berechnen.
§ 6 - Gefahrübergang
a.
Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr
des Bestellers, auch bei Frankolieferungen. Mit Übergabe des
Liefergegenstandes an die Bahn, einen Spediteur oder an den Empfänger
selbst geht die Gefahr - auch bei FOB- und CIF-Geschäften -
auf den Besteller über.
b.
Wird versandfertig gemeldete Ware nicht sofort abgerufen, geht die
Gefahr mit dem Zeitpunkt der Meldung auf den Besteller über
- auch dann, wenn er sich noch nicht im Annahmeverzug befindet.
c.
Ausgelieferte Ware ist auch dann vom Besteller entgegenzunehmen,
wenn sie Mängel aufweist.
d.
Übernimmt der Besteller die Ware nicht zu dem vertraglich vereinbarten
Zeitpunkt, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des
Bestellers einlagern zu lassen. Als Kosten bei Einlagerung im eigenen
Werk werden 0,5 % des Vertragspreises des eingelagerten Gegenstandes
für jeden vollen Monat berechnet. Sonstige Rechte, die wir
aufgrund der Verzögerung der Übernahme geltend machen
können, bleiben unberührt.
§ 7 - Mängelgewährleistung
a.
Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass
dieser seinen nach § 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs-
und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen
ist. Erkennbare Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens
innerhalb einer Woche schriftlich angezeigt werden, Gleiches gilt
für versteckte Mängel nach ihrer Entdeckung.
b.
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt,
sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung
berechtigt.
c.
Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck
der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese
nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen
Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, zu tragen.
d.
Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder
nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über
angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten
haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung
fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung
(Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
e.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen
- ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden,
die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere
haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
des Bestellers.
f.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner
dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten
Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung
gemäß § 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht.
g.
Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche
Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
h.
Wir sind berechtigt, die Beseitigung von Mängeln zu verweigern,
solange der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht
nachkommt.
i.
Unsere Pflicht zur Gewährleistung ist auf den ursprünglichen
Besteller beschränkt und ist nicht abtretbar.
j.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur
Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung
für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
k.
Bei fertigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können
geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.
Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
l.
Bei Wiederholungsaufträgen können wir keine Gewähr
für die exakte Konformität der Ausführung im Vergleich
zum Vorauftrag übernehmen aus Gründen von Rahmenbedingungen
in und Weiterentwicklung der Produktion.
m.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials
haften wir bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den
jeweiligen Zulieferanten. Durch Abtretung der Ansprüche gegen
den Zulieferanten an den Besteller werden wir von eigener Haftung
befreit.
n.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab
Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist
und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden,
soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht
werden.
§ 8 - Schadensersatzansprüche
a.
Schadensersatzansprüche außerhalb der Gewährleistung
gegen uns, insbesondere aus sogenannter positiver Vertragsverletzung,
sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlicher
oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung beruht. Das gilt
auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten vor
oder bei Vertragsverhandlungen.
b.
Sofern Text- oder sonstige Korrekturen infolge Unleserlichkeit des
Manuskriptes oder nachträglicher Änderungen erfolgen müssen,
gehen diese auf Kosten des Bestellers.
§ 9 - Gesamthaftung
a.
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in §
7, 8 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.
b.
Die Regelung gemäß Abs. (1) gilt nicht für Ansprüche
gemäß § 1, 4 Produkthaftungsgesetz.
c.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 - Eigentumsvorbehalt
a.
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis unsere sämtlichen
Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung
einschließlich künftig entstehender Forderungen, auch
aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen,
beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne unserer Forderungen
oder sämtliche in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden
und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
b.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
In der Zurücknahme der Kaufsache sowie in der Pfändung
durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir
hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir
sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt,
der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers
- abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
c.
Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln;
insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen
Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert
zu versichern.
d.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der
Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit
wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit
der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten,
haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
e.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt,
wenn er uns hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm
aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte
erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung
oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich
im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt
der Besteller schon jetzt die aus der Weiterveräußerung
entstehenden Forderungen in voller Höhe an uns ab. Wird Vorbehaltsware
vom Besteller- nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht
uns gehörender Ware veräußert, so tritt der Besteller
schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden
Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen
Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung
an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach
Abtretung ermächtigt. Unser Recht, die Forderungen selbst einzuziehen,
bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die
Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungs-
und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Wir können verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt
und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
f.
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der
Besteller für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen
entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung
der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren,
steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen
verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung
oder Vermengung zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an
der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig,
dass der Besteller uns im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten
bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum
an der neuen Sache einräumt und diese verwahrt.
g.
Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den
Besteller eine wechselmäßige Haftung unsererseits begründet,
so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende
Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels
durch den Besteller als Bezogenen.
h.
Wenn der realisierbare Wert der bestehenden Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, sind wir
auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 11 - Eigentum, Urheberrecht, Verwahrung, Impressum
a.
Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum und werden nicht
ausgeliefert, auch wenn der Besteller die Kosten dafür ganz
oder anteilig trägt. Gleiches gilt für von uns eingesetzte
Betriebsgegenstände wie Filme, Klischees, Lithographien und
Stehsätze.
b.
Bei Anfertigung nach Angaben des Bestellers oder nach Muster ist
dieser voll dafür verantwortlich, dass dadurch nicht Schutzrecht
oder andere Rechte Dritter verletzt werden.
c.
Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger oder andere der Wiederverwendung
dienenden Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden
nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung
über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Im Fall der Verschlechterung
oder des Unterganges dieser Gegenstände haften wir nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sollen diese Gegenstände
versichert werden, so hat der Besteller die Versicherung selbst
zu besorgen.
d.
Wir bringen auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise den
Hinweis auf unsere Firma an. Wir sind berechtigt, das Vertragserzeugnis
in unseren Katalogen abzubilden.
§ 12 - Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares
Recht
a.
Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz
Gerichtsstand - auch für Wechsel- und Scheckverfahren; wir
sind jedoch berechtigt, den auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
b.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
c.
Maßgebend für diese Geschäftsbedingungen und die
gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller ist ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 13 - Belehrung über 14-tägiges Widerrufsrecht
(gilt nur für Endverbraucher, nicht aber für Firmen, Selbstständige,
Freiberufler und juristische Personen)
Für Waren - mit Ausnahme von Sonderanfertigungen und Sonderwünschen
- räumen wir Ihnen ein Rückgaberecht innerhalb von vierzehn
Tagen nach Erhalt der Ware ein. Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe
von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware
zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und
dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang
der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren
nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung
unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung
mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV.
Nur bei nicht paketversandfähiger Ware
(z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch
Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt
die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle
darf die Rücksendung NICHT unfrei erfolgen. Wir nehmen unfrei versendete
Pakete NICHT an.
Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
world of innovation Jernoiu e.K.,
Höhne 65,
42275 Wuppertal, Deutschland,
Telefax: 0202 - 59 08 83,
E-Mail: info@world-of-innovation.de.
Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile)
herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden.
Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren
Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen
wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Pflicht
zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache
entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum
in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen
zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder es Rücknahmeverlangens,
für uns mit dem Empfang.
Wir überweisen Ihnen den entsprechenden Betrag zurück. Falls Sie unsere Lastschrift
zurück buchen lassen, werden Ihnen die damit entstandenen Bankgebühren in Rechnung
gestellt. Die Bankgebühren sind bei einer Rückbuchung extrem hoch und werden
von uns auf jeden Fall von Ihnen nachgefordert.
§ 14 - Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder
eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein
oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen
Klausel tritt dann diejenige wirksame Vereinbarung, die dem Willen
der Parteien am nächsten kommt.
§ 15 - Links auf unsere Seiten:
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden,
dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten
Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur
dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen
Inhalten distanziert.
Für alle Links bei auf unsere Seiten gilt: "world
of innovation hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die
Inhalte der gelinkten Seiten. Deshalb distanziert sich world of
innovation hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten
Seiten auf der gesamten Website inkl. aller Unterseiten. Diese Erklärung
gilt für alle auf world of innovation ausgebrachten Links und
für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links führen."
§ 16 - Datenschutz:
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ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung. Alle Kundendaten
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(BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert
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Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden
Sie sich an Justin Jernoiu, Tel. 0202590853
oder senden Sie uns Ihr Verlangen per Post oder Fax.
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer
Haus-Adresse und E-Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche
und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen
hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung
die Übermittlung von Daten benötigen (z.B. das mit der
Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung
beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt
sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das
erforderliche Minimum.
Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen
ein, um Ihre durch uns verwalteten Daten gegen zufällige oder
vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder
gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.
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