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Thema: Diskussion: WAFFENGESETZ § 42a
Eröffnet von ★ Mr. Laguiole am 11.06.2024 12:19
Inhalt: Das Tragen eines Messers ist immer mit einer gewissen Verunsicherung verbunden, ob man ein spezifisches Messer tatsächlich mit sich führen darf oder nicht. Hier diskuttieren wir die Auslegung des Gesetzes, tauschen Erfahrungen aus und unterhalten uns über anstehende mögliche Änderungen.
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Zu: Diskussion: WAFFENGESETZ § 42a

Hallo,
mittlerweile ist man ja dabei die Waffenverbotszonen immer weiter auszuweiten.
(Siehe U-Bahn, öffentlichen Nahverkehr,etc.)
Da ich es gewohnt bin mein Messer im Gürtelholster zu tragen, ergibt sich die Frage:

Was mache ich,  wenn ich plötzlich in diese erfundenen Waffenverbotszonen komme?
Zu Hause lassen? Dann ist ein Taschenmesser obsolet. Deshalb heißt es doch TASCHEN-Messer.
Welche Möglichkeit gibt es als sicheren Aufbewahrungsort?
Damit wird Schritt für Schritt das Führen bzw. Tragen des Messers am Mann, egal ob im Holster oder in der Hosentasche, unterbunden.
Das WaffG spielt dann nicht mehr die entscheidende Rolle, wenn sowieso alles durch die Öffentlichkeit Verboten wird und man als krimineller behandelt wird. 

Über Kurz oder Lang werden wir hier das Sterben der Messergilde im großen Stil erleben.

Warum ein Taschenmesser kaufen, wenn man es nicht bei sich führen kann.

Hat irgendjemand konstruktive Vorschläge?

Danke Ralf

Zu: Diskussion: WAFFENGESETZ § 42a
Ralf77882 schrieb am 04.08.2025 10:02:

Hallo,
mittlerweile ist man ja dabei die Waffenverbotszonen immer weiter auszuweiten.
(Siehe U-Bahn, öffentlichen Nahverkehr,etc.)
Da ich es gewohnt bin mein Messer im Gürtelholster zu tragen, ergibt sich die Frage:

Was mache ich,  wenn ich plötzlich in diese erfundenen Waffenverbotszonen komme?
Zu Hause lassen? Dann ist ein Taschenmesser obsolet. Deshalb heißt es doch TASCHEN-Messer.
Welche Möglichkeit gibt es als sicheren Aufbewahrungsort?
Damit wird Schritt für Schritt das Führen bzw. Tragen des Messers am Mann, egal ob im Holster oder in der Hosentasche, unterbunden.
Das WaffG spielt dann nicht mehr die entscheidende Rolle, wenn sowieso alles durch die Öffentlichkeit Verboten wird und man als krimineller behandelt wird. 

Über Kurz oder Lang werden wir hier das Sterben der Messergilde im großen Stil erleben.

Warum ein Taschenmesser kaufen, wenn man es nicht bei sich führen kann.

Hat irgendjemand konstruktive Vorschläge?

Danke Ralf

Moin,

Ein Problem ist, das jede Waffenverbotszone eine eigene Verordnung mit eigenen Regeln hat. Was jeweils gilt, kann man nur der jeweiligenVerordnung entnehmen. Irgendwelche Äußerungen seitens der Behörden sind oft falsch (weil die auch nicht mehr durchsteigen). In manchen Waffenverbotszonen sind bestimmte Winzigmesser erlaubt, in anderen nicht. 

Transport durch die Waffenverbotszonen hindurch ist in der Regel erlaubt. Das bedeutet meistens Messer in einem verschlossenen Behältnis oder nicht zugriffsbereites Führen sind erlaubt (Wie geschrieben, es kommt auf den Inhalt der jeweiligen Verordnung an). Unter nicht zugriffsbereitem Führen versteht man im allgemeinen, das man mindestens 3 Handgriffe verrichten muss, bevor man das Messer in die Hand nehmen kann.
Es gibt natürlich auch Ausnahmen vom Verbot, die in den jeweiligen Verordnungen stehen, aber für viele dürfte da nichts zutreffen.

Ich habe ein Gürtelholster, eigentlich für ein Pistolenmagazin gedacht, wo ich ein kleines Zahlenschloss dran gebastelt habe, aber das ist immer eine ziemliche Fummelei, den Code in Hüfthöhe einzustellen. Daher habe ich kleine Taschen, die abschließbar sind. Die passen in die Oberschenkeltaschen von Cargohosen oder in große Jackentaschen. Es gibt ein paar Lederhandwerker und Messerscheidenbauer im Netz, die nach Kundenwünschen, Scheiden und Holster anfertigen, da könnte man natürlich etwas abschließbares anfertigen lassen. Oder schaue mal hier bei Original Laguiole in das Zubehör, da gibt es auch was zum abschließen.

Zu: Diskussion: WAFFENGESETZ § 42a
Ralf77882 schrieb am 04.08.2025 10:02:

Hallo,
mittlerweile ist man ja dabei die Waffenverbotszonen immer weiter auszuweiten.
(Siehe U-Bahn, öffentlichen Nahverkehr,etc.)
Da ich es gewohnt bin mein Messer im Gürtelholster zu tragen, ergibt sich die Frage:

Was mache ich,  wenn ich plötzlich in diese erfundenen Waffenverbotszonen komme?
Zu Hause lassen? Dann ist ein Taschenmesser obsolet. Deshalb heißt es doch TASCHEN-Messer.
Welche Möglichkeit gibt es als sicheren Aufbewahrungsort?
Damit wird Schritt für Schritt das Führen bzw. Tragen des Messers am Mann, egal ob im Holster oder in der Hosentasche, unterbunden.
Das WaffG spielt dann nicht mehr die entscheidende Rolle, wenn sowieso alles durch die Öffentlichkeit Verboten wird und man als krimineller behandelt wird. 

Über Kurz oder Lang werden wir hier das Sterben der Messergilde im großen Stil erleben.

Warum ein Taschenmesser kaufen, wenn man es nicht bei sich führen kann.

Hat irgendjemand konstruktive Vorschläge?

Danke Ralf

Hallo Ralf,

den (korrekten) Zeilen zuvor darf ich vielleicht noch hinzufügen, dass es hier bei Original-Laguiole.de hervorragende abschließbare Transportbehälter gibt.
Diese sollten jeder Kontrolle standhalten. Du weist ja lediglich ein geschlossenes Behältnis nach. Da kann so ziemlich alles drin sein. 
Also, immer die Ruhe bewahren.
Sollte ein so gesichertes Messer konfisziert werden, hast Du hoffentlich eine Rechtsschutzversicherung.

Beste Grüße
Blue Dragon