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Thema: Diskussion: WAFFENGESETZ § 42a
Eröffnet von ★ Mr. Laguiole am 11.06.2024 12:19
Inhalt: Das Tragen eines Messers ist immer mit einer gewissen Verunsicherung verbunden, ob man ein spezifisches Messer tatsächlich mit sich führen darf oder nicht. Hier diskuttieren wir die Auslegung des Gesetzes, tauschen Erfahrungen aus und unterhalten uns über anstehende mögliche Änderungen.
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Zu: Diskussion: WAFFENGESETZ § 42a
Omara schrieb am 19.06.2024 11:31:

Nein. Es geht NUR um feststehende Messer.

Abgesehen wie absurd das wäre (es wären z.b. dann jegliche Holzmesser auf Märkten usw. verboten), sind eben Klappmesser davon nicht betroffen.

Also keine Angst- Laguiole mit seinem Slipjoint wird, so denke ich, noch sehr lange ganz normal legal FÜHRBAR sein.

Trotzdem warte ich auf den Tag, wo endlich mal Taschenhersteller diesen dämlichen Gesetzen Rechnung tragen und gut verschliessbare Etuis auf den Markt bringen.

Waffenschrank to go😁

Zu: Diskussion: WAFFENGESETZ § 42a

Die aktuellen Überlegungen der Innenministerin Fäser, das Mitführen von Messern mit einer Klingenlänge größer 6 cm zu verbieten, wird uns Laguiole Liebhaber wohl massiv betreffen, sollte diese Idee in einem Gesetz münden. Aber dafür wird es dann viel sicherer auf den Straßen (Ironie Button aus).... 

Zu: Diskussion: WAFFENGESETZ § 42a
🥇 renatus schrieb am 19.08.2024 16:10:

Die aktuellen Überlegungen der Innenministerin Fäser, das Mitführen von Messern mit einer Klingenlänge größer 6 cm zu verbieten, wird uns Laguiole Liebhaber wohl massiv betreffen, sollte diese Idee in einem Gesetz münden. Aber dafür wird es dann viel sicherer auf den Straßen (Ironie Button aus).... 

Je nach Definition der Messpunkte für die Klingenlänge sind sogar die normalen Schweizer Taschenmesser von  der Reglementierung betroffen (von Spize bis Griff 6,5 cm).

Damit wären all meine Werkzeuge Laguiole und Victorinox nicht mehr führbar. Aber zm Glück kann ich meine für Attentate besser geeigneten Instrumente weiter in der Öffentlichkeit weiter führen (der Sinn der Gesetzesforderung erscliesst sich mir nicht).

Zu: Diskussion: WAFFENGESETZ § 42a

Ich meine immer noch, es geht nur um feststehende Messer.....

Ansonsten: Messer einfach in einer (per Kofferschloss z.b.) abschliessbaren Tasche transportieren. Mach ich mit meinen über 12cm langen Fixeds jetzt auch schon.

Zu: Diskussion: WAFFENGESETZ § 42a
Omara schrieb am 26.08.2024 08:45:

Ich meine immer noch, es geht nur um feststehende Messer.....

Ansonsten: Messer einfach in einer (per Kofferschloss z.b.) abschliessbaren Tasche transportieren. Mach ich mit meinen über 12cm langen Fixeds jetzt auch schon.

Auch aktuell geht es im §42 nicht nur um Messer mit feststehender Klinge, sondern auch um klappbare Messer. Dabei wird in Ein- und Zweihandmesser unterschieden. Es ist verboten, Messer mit eigenhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
Nach geltender Rechtslage dürfen (noch) z.B. Standard Laguiole Messer geführt werden. Bei Messern mit Verriegelungssytemen dürfte es auch jetzt schon mindestens grenzwertig sein (z.B. Drop9. Verrou, LinerLock usw.).

Die plötzliche Eile, "was zu machen" ist zwar verständlich, geht aber aus meiner Sicht an den Ursachen vorbei. Wenn die aktuelle Informationslage stimmt, hat der Islamist in Solingen kein Taschenmesser benutzt, sondern ein Küchenmesser aus dem Messerblock. Sorry, aber wer glaubt, dass sich solche Menschen von gesetzlichen Verboten aufhalten lassen, der glaubt auch, dass die aktuelle Regierung den Durchblick hat...nur meine Meinung

Viele Grüße

Renatus

Zu: Diskussion: WAFFENGESETZ § 42a

Wir warten das neue Gesetz noch, dann werden wir sicher ein abschliessbares Etui entwickeln, so dass man das Laguiole sicher gesetzeskonform transportieren kann (falls dies so im Gesetz stehen wird).

Dennoch ist es leider so, dass bei der jetzigen Regierung eher Rücksicht auf Minderheiten genommen wird und die Mehrheit darunter leiden muss. Wegen einiger Verrückten, müssen alle Messerliebhaber sich nun anpassen. Leider gehen die nicht an dem Kernproblem ran. Gerade Esken hat gestern noch gesagt, dass man an der Einwanderung nichts ändern wird ..., klar, aber wir alle müssen uns ändern.
Die jetzige Politik handelt total an dem Volkswillen vorbei. Es geht nur noch um Ideale, nicht mehr um Realpolitik. Und am Sonntag, den 01.09.24 bekommen sie alle die Quittung und das völlig zurecht.

Hier noch ein Auszug, was der Polizeipräsident aus Wuppertal gesagt hat.

Was soll damit gemeint sein? Sollen wir nicht mehr an Strassenfesten, zu Fussballspielen gehen, oder gar nicht mehr mit Bus und Bahn fahren? Kann und möchte die Polizei ihre Aufgabe nicht mehr erfüllen? Müssen wir uns alle selbst bewaffnen und für Sicherheit sorgen?
Was genau will er damit sagen? Dass wir selbst schuld sind, dass wir in Freiheit und in einer Demokratie leben möchten?

Zu: Diskussion: WAFFENGESETZ § 42a
🥇 Machtnix schrieb am 19.06.2024 12:34:
Omara schrieb am 19.06.2024 11:31:

Nein. Es geht NUR um feststehende Messer.

Abgesehen wie absurd das wäre (es wären z.b. dann jegliche Holzmesser auf Märkten usw. verboten), sind eben Klappmesser davon nicht betroffen.

Also keine Angst- Laguiole mit seinem Slipjoint wird, so denke ich, noch sehr lange ganz normal legal FÜHRBAR sein.

Trotzdem warte ich auf den Tag, wo endlich mal Taschenhersteller diesen dämlichen Gesetzen Rechnung tragen und gut verschliessbare Etuis auf den Markt bringen.

Waffenschrank to go😁

wie gesagt, wir werden es tun, allerdings warten wir noch die Änderung des Gesetzes ab.

Zu: Diskussion: WAFFENGESETZ § 42a
★ Mr. Laguiole schrieb am 26.08.2024 12:01:

Wir warten das neue Gesetz noch, dann werden wir sicher ein abschliessbares Etui entwickeln, so dass man das Laguiole sicher gesetzeskonform transportieren kann (falls dies so im Gesetz stehen wird).

Dennoch ist es leider so, dass bei der jetzigen Regierung eher Rücksicht auf Minderheiten genommen wird und die Mehrheit darunter leiden muss. Wegen einiger Verrückten, müssen alle Messerliebhaber sich nun anpassen. Leider gehen die nicht an dem Kernproblem ran. Gerade Esken hat gestern noch gesagt, dass man an der Einwanderung nichts ändern wird ..., klar, aber wir alle müssen uns ändern.
Die jetzige Politik handelt total an dem Volkswillen vorbei. Es geht nur noch um Ideale, nicht mehr um Realpolitik. Und am Sonntag, den 01.09.24 bekommen sie alle die Quittung und das völlig zurecht.

Hier noch ein Auszug, was der Polizeipräsident aus Wuppertal gesagt hat.

Was soll damit gemeint sein? Sollen wir nicht mehr an Strassenfesten, zu Fussballspielen gehen, oder gar nicht mehr mit Bus und Bahn fahren? Kann und möchte die Polizei ihre Aufgabe nicht mehr erfüllen? Müssen wir uns alle selbst bewaffnen und für Sicherheit sorgen?
Was genau will er damit sagen? Dass wir selbst schuld sind, dass wir in Freiheit und in einer Demokratie leben möchten?

Es gibt noch eine Möglichkeit, einfach diesen ganzen Schwachsinn der in diesem Land beschlossen wird nicht mitmachen. Die können beschließen was sie wollen. Ist mir völlig egal. Ich werde mein Laguiole immer bei mir haben, außer wenn ich zum Fußball gehe. Da bekomme ich es nicht rein, aber das weiß ich. Aber sonnst, bei der Arbeit, im Urlaub oder sonst wo..... es ist immer dabei. Mich hat auch noch nie jemand kontrolliert. Die sollen mal das Kernproblem anpacken. Diese ganzen kranken Messerstecher des Landes verweisen, und nicht normale Leute drangsalieren. Ist Politik, gehört hier nicht her, aber das musste jetzt mal sein. Macht Euch nicht verrückt.