Tauchen Sie ein in die Welt der Laguiole-Liebhaber und gestalten Sie aktiv die Zukunft der Original-Laguiole-Community mit!
Willkommen in der einzigartigen Laguiole-Community, wo Ihre Leidenschaft für diese außergewöhnlichen Messer keine Grenzen kennt!
Gemeinsam die Welt der Laguiole-Messer gestalten:
- Kreative Ideenfindung: Entwickeln Sie gemeinsam mit anderen Enthusiasten neue Laguiole-Editionen und bringen Sie Ihre kreativen Ideen für einzigartige Taschenmesser ein.
- Benennungstalent gefragt: Lassen Sie Ihrer Fantasie freien Lauf und finden Sie kreative und einprägsame Namen für neue Modelle, die die Faszination der Laguiole-Messer widerspiegeln.
- Aktive Beteiligung: Gestalten Sie aktiv die Erweiterung von Aktionen, Events und Spielen mit und tragen Sie so zur Bereicherung der Community bei.
Immer auf dem neusten Stand:
- Exklusive Informationen: Bleiben Sie stets informiert über alle Neuigkeiten, Videos, Veranstaltungen und Entwicklungen rund um das Thema Laguiole.
- Spannende Einblicke: Entdecken Sie exklusive Inhalte, die nur Mitgliedern der Community zugänglich sind.
- Inspirierender Austausch: Tauschen Sie sich mit Gleichgesinnten aus und lassen Sie sich von der Leidenschaft und dem Wissen anderer Laguiole-Liebhaber inspirieren.
- Unsere Stärke: Eine aktive und engagierte Community
Der Erfolg unserer Community basiert auf der aktiven Teilnahme und dem respektvollen, ehrlichen und authentischen Miteinander unserer Mitglieder. Gemeinsam tragen wir das große ORIGINAL-LAGUIOLE-COMMUNITY-Projekt mit und entwickeln es stetig weiter.
Werden Sie Teil unserer außergewöhnlichen Community und gestalten Sie die Zukunft der Laguiole-Welt mit!
Gemeinsam machen wir die Leidenschaft für Laguiole-Messer zu einem unvergesslichen Erlebnis.
WICHTIG: Nur wenn Sie auf unserer Webseite angemeldet sind, können Sie Beiträgen schreiben und mitdiskutieren. ARCO VIP und OLC-Groups sind nur bestimmten Teilnehmern zugänglich.
Viel Spaß!
Wir haben für Sie ein spezielles Video gedreht, in dem wir alle Funktionen des OLC ausführlich erklären.
Hier geht es zu dem Video -->
Bitte klicken Sie hier, um sich bei Ihrem Kundenkonto einzuloggen.
Nochmal ganz kurz zu der Äusserung von Blue Dragon:
Bitte seid vorsichtig mit Halbwahrheiten !!!
Es ist in dieser Sache noch NICHTS entschieden !!!
Allerdings sollte man in Waffenverbotszonen Messer vor einem sogn. direkten Zugriff sichern !!!
Blue Dragon
Der von mir gepostete Text hat nichts mit Halbwahrheiten zu tun und ist auch noch nach ein halben Jahr aktuell.Entschieden ist das Gesetz längst und seit dem 01. Oktober 2024 in Kraft getreten
Dieser Text ist nach dem jetzigen Waffengesetz erstellt worden und ist jederzeit nach zu lesen bzw zu prüfen.
Wer sich die Mühe macht kann gerne diesen Link folgen:
www.bmi.bund.de
Dort kann man dann nachlesen was Halbwahrheiten und das Waffengesetz sind/ist.
Dieses ist natürlich mit Arbeit verbunden nicht jedermanns Sache.
Und wie ich auch geschrieben habe wenn man sich Unsicher ist lässt man sein Messer zu Hause.
Bummler
Noch einmal, und das ist nachlesbar, für unsere Laguiole gilt, sie haben grundsätzlich KEINE feststehende Klinge, die LÄNGER als 12 cm ist.
Somit ist ein Transport in einem verschlossenem Behältnis NICHT erforderlich und lediglich vorauseilender Gehorsam.
Achtung!
Dieses gilt nicht für ausgewiesene Waffenverbotszonen.
Blue Dragon
Nochmal ganz kurz zu der Äusserung von Blue Dragon:
Bitte seid vorsichtig mit Halbwahrheiten !!!
Es ist in dieser Sache noch NICHTS entschieden !!!
Allerdings sollte man in Waffenverbotszonen Messer vor einem sogn. direkten Zugriff sichern !!!
Blue Dragon
Der von mir gepostete Text hat nichts mit Halbwahrheiten zu tun und ist auch noch nach ein halben Jahr aktuell.Entschieden ist das Gesetz längst und seit dem 01. Oktober 2024 in Kraft getreten
Dieser Text ist nach dem jetzigen Waffengesetz erstellt worden und ist jederzeit nach zu lesen bzw zu prüfen.
Wer sich die Mühe macht kann gerne diesen Link folgen:
www.bmi.bund.de
Dort kann man dann nachlesen was Halbwahrheiten und das Waffengesetz sind/ist.
Dieses ist natürlich mit Arbeit verbunden nicht jedermanns Sache.
Und wie ich auch geschrieben habe wenn man sich Unsicher ist lässt man sein Messer zu Hause.
Bummler
Noch einmal, und das ist nachlesbar, für unsere Laguiole gilt, sie haben grundsätzlich KEINE feststehende Klinge, die LÄNGER als 12 cm ist.
Somit ist ein Transport in einem verschlossenem Behältnis NICHT erforderlich und lediglich vorauseilender Gehorsam.
Achtung!
Dieses gilt nicht für ausgewiesene Waffenverbotszonen.
Blue Dragon
Und noch einmal,
genau das steht in dem von mir geposteten Artikel, was man darf und was nicht.
Denke das jeder der Interesse daran hat es lesen und auch verstehen wird, damit ist jetzt wohl genug zu diesen Thema gesagt.
Bummler
Man muss es immer wieder sagen: was ein "anerkannter Zweck" ist, entscheidet im Endeffekt nur der Richter im Einzelfall....
Insofern: nix, mit Laguiole kann ich überall führen (Zug, Öffis). Meine Infos hierzu besagen, daß z.b. beim Führen von "Leathermann" u.ä. nur der berufsbedingte Hin- und Rückweg zur Arrbeit dann gilt. Gleiches Jäger. Ob Sammeln ein allgemein anerkannter Zweck ist, weiss ich nicht;-))) Und bewusst durchgeführte Taschenkontrollen gab es ja schon, wo dann auch kleine Schweizer Messer konfisziert wurden mit Ordnungsgeld anshcliessend.
Kurz: hier sieht es düster aus, was öff. Einrichtungen, Verkehr usw. angeht. Die Messerbox ist auf alle Fälle die sichere Bank, um dass gut zu transportieren.
Man muss es immer wieder sagen: was ein "anerkannter Zweck" ist, entscheidet im Endeffekt nur der Richter im Einzelfall....
Insofern: nix, mit Laguiole kann ich überall führen (Zug, Öffis). Meine Infos hierzu besagen, daß z.b. beim Führen von "Leathermann" u.ä. nur der berufsbedingte Hin- und Rückweg zur Arrbeit dann gilt. Gleiches Jäger. Ob Sammeln ein allgemein anerkannter Zweck ist, weiss ich nicht;-))) Und bewusst durchgeführte Taschenkontrollen gab es ja schon, wo dann auch kleine Schweizer Messer konfisziert wurden mit Ordnungsgeld anshcliessend.
Kurz: hier sieht es düster aus, was öff. Einrichtungen, Verkehr usw. angeht. Die Messerbox ist auf alle Fälle die sichere Bank, um dass gut zu transportieren.
Leider auch hier nicht richtig widergegeben.
1. Ein Leatherman Tool ist im allgemeinen mit EINER Hand zu öffnen. Das "Führen" ist somit schon seit langer Zeit verboten.
Ausnahme ist der Transport in einem verschlossenem Behältnis, bzw, wenn es zur beruflichen o.ä. Nutzung benötigt wird.
2. Jedes Messer, das nicht durch 42a verboten ist, darf geführt werden, wobei hier individuelle oder feste Waffenverbotszonen strickt zu beachten sind.
Eine zeitweise Sicherstellung durch hoheitlich tätige Personen ist während der Dauer der Überprüfung der Person oder des rechtmäßigen Führens zulässig (Eigenschutz der Ordnungshüter), muss bei negativem Ergebnis aber wieder ausgehändigt werden, ansonsten könnt ihr nämlich klagen.
Tipp, Kommunikation ist Gold wert.
Kommt ihr in eine Waffenverbotszone, am besten proaktiv die Polizei o.ä. ansprechen.
Persönliche Anmerkung, auf öffentlichen Veranstaltungen haben Messer grundsätzlich nichts zu suchen.
Blue Dragon
? Mir gings um den angeführten Punkt 10: anerkannter Zweck. Und da ist auch ein 1Händer theoretisch erlaubt, wenn es eben ein anerkannter Zweck ist.
Nur ist eben die Frage wer das wie auslegt und ich habe dazu meinen Erkenntnisstand hinterlegt.
Theroetisch kann man das Wffgs immer so lesen, dass eigentlich für einen selber alles passt, aber wir entscheiden am Ende da nicht drüber. Das ist das Problem, dass das alles bewusst komplett frei interpretierbar ist. (ich rede von den Ausnahmen, die aber ja zuhaufe da stehen)
? Mir gings um den angeführten Punkt 10: anerkannter Zweck. Und da ist auch ein 1Händer theoretisch erlaubt, wenn es eben ein anerkannter Zweck ist.
Nur ist eben die Frage wer das wie auslegt und ich habe dazu meinen Erkenntnisstand hinterlegt.
Theroetisch kann man das Wffgs immer so lesen, dass eigentlich für einen selber alles passt, aber wir entscheiden am Ende da nicht drüber. Das ist das Problem, dass das alles bewusst komplett frei interpretierbar ist. (ich rede von den Ausnahmen, die aber ja zuhaufe da stehen)
Moin,
Meiner Erfahrung nach ist der "anerkannte Zweck" der am schlechtesten formulierte Punkt. Über alle Bundesländer hinweg, sind die Ordnungskräfte angewiesen, die entsprechenden Gesetze und Verordnungen betreffs Messer generell streng auszulegen und das Opportunitätsprinzip ist ausgeschlossen.
Davon abgesehen, wird der "anerkannte Zweck" meist nur unmittelbar bei der Ausübung der jeweiligen Tätigkeit anerkannt, nicht jedoch auf dem Weg hin und/oder zurück zum Ort, wo man diese Tätigkeit ausübt. Allerdings habe ich von Jägern auch schon anderes gehört, wo schon auf dem Weg von und zur Jagd, Messer problemlos geführt und bei Kontrollen nicht beanstandet wurden.
Man kann sich nicht rechtssicher darauf verlassen, ist mein Fazit.
? Mir gings um den angeführten Punkt 10: anerkannter Zweck. Und da ist auch ein 1Händer theoretisch erlaubt, wenn es eben ein anerkannter Zweck ist.
Nur ist eben die Frage wer das wie auslegt und ich habe dazu meinen Erkenntnisstand hinterlegt.
Theroetisch kann man das Wffgs immer so lesen, dass eigentlich für einen selber alles passt, aber wir entscheiden am Ende da nicht drüber. Das ist das Problem, dass das alles bewusst komplett frei interpretierbar ist. (ich rede von den Ausnahmen, die aber ja zuhaufe da stehen)
Moin,
Meiner Erfahrung nach ist der "anerkannte Zweck" der am schlechtesten formulierte Punkt. Über alle Bundesländer hinweg, sind die Ordnungskräfte angewiesen, die entsprechenden Gesetze und Verordnungen betreffs Messer generell streng auszulegen und das Opportunitätsprinzip ist ausgeschlossen.
Davon abgesehen, wird der "anerkannte Zweck" meist nur unmittelbar bei der Ausübung der jeweiligen Tätigkeit anerkannt, nicht jedoch auf dem Weg hin und/oder zurück zum Ort, wo man diese Tätigkeit ausübt. Allerdings habe ich von Jägern auch schon anderes gehört, wo schon auf dem Weg von und zur Jagd, Messer problemlos geführt und bei Kontrollen nicht beanstandet wurden.
Man kann sich nicht rechtssicher darauf verlassen, ist mein Fazit.
Gratuliere, Falconeyes.
Das ist genau der Punkt.
Die Messer, die in 42a eine Einschränkung zum Führen haben, sind in einem verschlossenem Behältnis zu transportieren.
Solche Einhandtools etc, die einem anerkannten Zweck dienen, sind auch ausschließlich nur hierfür einzusetzen; Transport eingeschränkt, s.o.
Bei Jägern, die auf dem Weg zum oder vom Revier kontrolliert werden, wird sich eine solche mutnaßlich eher auf die mitgeführten Schusswaffen beziehen, für die im übrigen dieselbe Transportvorschrift gilt.
Aber, noch einmal, nicht Äpfel mit Birnen verwechseln und Panik schüren. Messer mit nicht feststehender bzw arretierbarer Klinge und einer Klingenlänge unter 12cm fallen nicht unter das allgemeine Verbot.
Individuell festgelegte Waffenverbotszonen sind aber unbedingt zu beachten.
Blue Dragon
12cm gilt aber nur für Fixed.