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Laguiole-Taschenmesser mitführen - was das Waffengesetz erlaubt
Laguiole-Wissen

Laguiole mitführen: was erlaubt ist

Die kurze Antwort

Ein klassisches Laguiole dürfen Sie in Deutschland bei sich tragen. Das Verbot in § 42a des Waffengesetzes trifft Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klinge über zwölf Zentimetern - ein Laguiole wird mit zwei Händen geöffnet und ist beides nicht.

Seit dem 31. Oktober 2024 gibt es allerdings Orte, an denen gar kein Messer mehr getragen werden darf, ganz gleich welcher Bauart: öffentliche Veranstaltungen, der Personenfernverkehr und ausgewiesene Messerverbotszonen. Dort hilft nur eins - das Messer verpackt und unzugänglich im Gepäck.

Dieser Text gibt den Stand vom 3. Oktober 2026 wieder und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der Gesetzestext, dazu kommen Regelungen der Länder und Hausrechte vor Ort.

Besitzen, transportieren, führen - drei verschiedene Dinge

Die meisten Missverständnisse entstehen, weil diese drei Wörter durcheinandergeraten.

Besitzen dürfen Sie jedes Laguiole. Zu Hause, in der Vitrine, in der Schublade - dafür gibt es keine Grenze.

Führen heißt: das Messer außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums so bei sich zu haben, dass Sie sofort darauf zugreifen können. Die Hosentasche ist der Musterfall.

Transportieren ist etwas anderes: in einem verschlossenen Behältnis, aus dem Sie das Messer nicht in einem Griff herausholen. Das ist kein Führen - und deshalb auch dort erlaubt, wo das Führen verboten ist. Der Werkzeugkoffer, die geschlossene Tasche im Kofferraum, der Karton im Rucksack.

Wer sein Messer also zum Picknick mitnimmt, führt es. Wer es im verschlossenen Koffer zum Sammlertreffen bringt, transportiert es.

Was § 42a des Waffengesetzes verbietet

Der Paragraf nennt drei Gruppen. Für Messer sind zwei davon wichtig:

Einhandmesser. Gemeint sind Messer, deren Klinge sich mit einer Hand öffnen lässt und dabei feststellt. Beides muss zusammenkommen. Die Klingenlänge spielt dabei keine Rolle - ein Einhandmesser mit sechs Zentimetern Klinge fällt genauso darunter wie eines mit zwölf.

Feststehende Messer mit einer Klinge über zwölf Zentimetern. Also Messer ohne Gelenk, die nicht zusammengeklappt werden. Darunter fallen etwa große Jagd- oder Küchenmesser, nicht aber ein Taschenmesser.

Dieser Teil des Gesetzes steht seit Juli 2017 unverändert. Wer den Wortlaut nachlesen möchte, findet ihn unter § 42a WaffG.

Warum ein Laguiole meist nicht darunterfällt

Ein Laguiole wird geöffnet, indem man die Klinge am Nagelhau mit der zweiten Hand herauszieht. Es gibt keinen Daumenpin, keinen Flipper, keine Öffnungshilfe. Damit fehlt die erste der beiden Voraussetzungen, und das Messer ist kein Einhandmesser - unabhängig davon, wie lang seine Klinge ist.

Das gilt auch für Messer mit Verriegelung. Entscheidend ist nicht, ob die Klinge feststellt, sondern ob sie sich mit einer Hand öffnen lässt und dabei feststellt. Ein Laguiole, das zum Öffnen weiterhin beide Hände braucht, erfüllt das nicht. Welche Arretierungen es überhaupt gibt, steht auf unserer Seite Übersicht der Arretierungssysteme.

Der Vollständigkeit halber: Es gibt moderne Messer französischer Schmieden, die sehr wohl mit einer Hand zu öffnen sind und arretieren. Für die gilt dann das Verbot. Maßgeblich ist immer die Bauart des einzelnen Messers, nie der Name des Modells.

Was die Längenangabe bei uns bedeutet - nämlich immer das geschlossene Messer, nicht die Klinge -, steht im Laguiole-Einmaleins.

Wo seit 2024 trotzdem Schluss ist

Zum 31. Oktober 2024 ist das Waffenrecht geändert worden. Diese Verbote gelten für Messer jeder Bauart, also auch für ein klassisches Laguiole:

Öffentliche Veranstaltungen. Volksfeste, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkte und ähnliche öffentliche Veranstaltungen - dort dürfen Messer nicht mehr mitgeführt werden (§ 42 Abs. 4a WaffG).

Öffentlicher Personenfernverkehr. In Fernzügen und grundsätzlich auch in den Bahnhofsgebäuden und an den Haltepunkten des Fernverkehrs gilt ein Messerverbot (§ 42b WaffG).

Messerverbotszonen. Die Länder können durch Verordnung Zonen ausweisen, in denen keine Messer getragen werden dürfen - etwa an belebten Plätzen, bei Bildungseinrichtungen und im Nahverkehr (§ 42 Abs. 5 WaffG). Wo das gilt, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und wird vor Ort ausgeschildert.

In all diesen Fällen bleibt der Transport im verschlossenen Behältnis erlaubt. Wer sein Messer also zum Markt mitnehmen will, legt es verpackt ins Gepäck statt in die Jackentasche.

Das berechtigte Interesse

Das Gesetz kennt Ausnahmen: Wer ein berechtigtes Interesse hat, darf auch führen, was sonst verboten wäre. Das Gesetz nennt ausdrücklich die Berufsausübung, die Brauchtumspflege, den Sport und allgemein anerkannte Zwecke.

Für ein Laguiole heißt das in der Praxis: Der Handwerker auf der Baustelle, der Winzer im Weinberg, der Koch auf dem Weg zur Arbeit - sie alle haben einen Grund, der sich erklären lässt. Ein berechtigtes Interesse ist aber kein Freibrief, und es wird im Zweifel von der Behörde beurteilt, nicht von Ihnen.

Was wir Ihnen raten

Ein Laguiole ist ein Tafel- und Taschenmesser, kein Werkzeug zur Verteidigung, und es sollte auch nie so aussehen. Wer es im Alltag dabei hat, fährt mit drei einfachen Regeln gut:

Im Zweifel einpacken. Wo Sie nicht sicher sind, ob ein Verbot gilt, wandert das Messer verschlossen ins Gepäck. Das ist überall erlaubt und erspart jede Diskussion.

Nicht herzeigen. Ein Messer, das niemand sieht, führt zu keiner Nachfrage. Wer es bei einer Kontrolle von sich aus nennt, macht es sich leichter als jemand, bei dem es gefunden wird.

Vor Reisen nachsehen. Im Ausland gelten andere Regeln, teils deutlich strengere. Frankreich, Österreich, die Schweiz und Großbritannien behandeln Taschenmesser jeweils verschieden - und im Handgepäck eines Flugzeugs hat ein Messer nirgends etwas zu suchen.

Wenn Sie zu Ihrem eigenen Messer unsicher sind, schreiben Sie uns. Wir sagen Ihnen, wie Ihr Modell gebaut ist - ob es sich mit einer Hand öffnen lässt und ob es arretiert. Was daraus rechtlich folgt, entscheidet dann immer noch das Gesetz und nicht wir.

Häufige Fragen

Darf ich ein Laguiole-Taschenmesser in der Hosentasche tragen?

In aller Regel ja. Es ist kein Einhandmesser und kein feststehendes Messer. Achten Sie nur auf die Orte, an denen seit 2024 ein allgemeines Messerverbot gilt.

Gibt es eine erlaubte Klingenlänge für Taschenmesser?

Für Klappmesser ohne Einhandöffnung nennt § 42a keine Längengrenze. Die zwölf Zentimeter beziehen sich auf feststehende Messer. Bei Einhandmessern spielt die Länge gar keine Rolle - sie sind unabhängig davon verboten.

Mein Laguiole hat eine Verriegelung. Ist es damit verboten?

Nein, nicht allein deswegen. Verboten ist die Verbindung aus Einhandöffnung und Arretierung. Braucht Ihr Messer zum Öffnen beide Hände, fehlt die erste Hälfte.

Darf ich mein Messer im Zug mitnehmen?

Im Fernverkehr gilt seit dem 31. Oktober 2024 ein Messerverbot. Verpackt und unzugänglich im Gepäck dürfen Sie es mitnehmen, griffbereit nicht.

Und auf dem Weihnachtsmarkt?

Märkte und ähnliche öffentliche Veranstaltungen fallen unter das Verbot von § 42 Abs. 4a. Dort gilt dasselbe: nur verpackt im Gepäck.

Was ist mit Steakmessern beim Essen im Freien?

Steakmesser sind feststehende Messer. Solange die Klinge zwölf Zentimeter nicht übersteigt, ist das Führen nach § 42a nicht verboten - die Ortsverbote von 2024 gelten aber auch hier.

Woher diese Angaben stammen

Der Wortlaut von § 42a stammt aus der amtlichen Fassung, zuletzt geändert am 6. Juli 2017. Die Verbote bei Veranstaltungen, im Fernverkehr und in den Verbotszonen beruhen auf der Änderung des Waffengesetzes, die am 31. Oktober 2024 in Kraft getreten ist. Beides haben wir am 3. Oktober 2026 geprüft.

Ändert sich die Rechtslage, ändern wir diese Seite. Wenn Ihnen auffällt, dass hier etwas nicht mehr stimmt, schreiben Sie uns bitte - wir sind für jeden Hinweis dankbar.

Unser Shop entstand aus der Leidenschaft zu diesen wunderschönen Laguiole-Messern. Wir stehen im engen, freundschaftlichen Kontakt mit nahezu allen bekannten Schmieden und arbeiten gemeinsam an der Erhaltung dieser Tradition.

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Justin Jernoiu - Mr. Laguiole
Über den Autor

Dieser Artikel wurde von Justin Jernoiu (Mr. Laguiole) erstellt. Seit 2004 beschäftigt er sich mit original französischen Laguiole-Messern und betreibt die weltweit größte Spezialisierung auf handgefertigte Laguiole-Messer.

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